Przykład ubezpieczenia wypadkowego dla
mężczyzny w wieku 30 lat, który ma własną działalność gospodarczą (Gewerbe) i
pracuje na budowie
ERGO Unfallschutz Profi
ERGO Versicherung AG
Geburtsdatum: 04.04.1984
Geschlecht: männlich
ausgeübter Beruf: Bauhandwerker (selbständig)
Gefahrengruppe B
hauptberuflich selbständig: ja
Versicherungsumfang für die erste zu
versichernde Person:
Kapitalleistung bei Invalidität mit
6facher Mehrleistung
• Versicherungssumme 50.000,00 €
• Leistung bei:
- einem Invaliditätsgrad von 50 %
50.000,00 €
- einem Invaliditätsgrad von 75 %
112.500,00 €
- einem Invaliditätsgrad von 90 %
270.000,00 €
• Leistung bei Vollinvalidität 300.000,00
€
Die Mehrleistung 50, 75 und 90 Prozent
entfällt zum Ende des Versicherungsjahres
(Hauptfälligkeit), in dem die versicherte
Person das 70. Lebensjahr vollendet.
Rentenleistung bei Invalidität
• ab 50 % Invalidität 1.200,00 €
Verletzungsgeld 1.000,00 €
• z.B. Beckenbruch 100 % 1.000,00 €
• z.B. Fußbruch 50 % 500,00 €
• z.B. Fingerbruch 10 % 100,00 €
Krankenhaus-Tagegeld 10,00 €
• ab 4.Tag 20,00 €
• im Ausland ab 1.Tag 20,00 €
Leistung für ambulante Operationen 50,00 €
• im Ausland 100,00 €
Tagegeld ab dem 43. Tag bis 365. Tag 10,00
€
Todesfallleistung 2.000,00 €
Kosmetische Operationen bis zu 5.000,00 €
Rettungs- und Bergungskosten
im Inland bis zu 15.000,00 €
im Ausland bis zu 30.000,00 €
Beratungsservice für
Unfall-Assistenzleistungen
Unfall-Assistenzleistungen RehaHilfe:
• Fitness und Physiotherapie bis zu
2.500,00 €
• Rehabilitation bis zu 25.000,00 €
- Reha-Manager
- Medizinische Rehabilitation
- Berufliche Rehabilitation
• Zusätzliche Betriebskosten bis zu 25.000,00 €
- Zeit-/Leiharbeitskräfte
- Umbau Firmen-Kfz und Arbeitsplatz
• Nachsorge bis zu 25.000,00 €
- Gesundheitsprogramme
- Hilfsmittel und Hilfsangebote
- Sportliche Betätigung
- Unterstützung von Angehörigen
- Sonstige Therapien
Unsere Assistenzleistungen RehaHilfe und damit auch die
Beitragszahlungspflicht
enden mit dem Ablauf des
Versicherungsjahres (Hauptfälligkeit), in dem die
versicherte Person das 70. Lebensjahr
vollendet. Leistungspflichten, die davor
entstanden sind, bleiben erhalten.
Unfall-Assistenzleistungen AktivHilfe:
• Unfall-Mobilitäts-Service bis zu
2.500,00 €
umfangreiche Fahrdienste, z.B. zum Arzt,
zur Reha, zum Arbeitsplatz, zu
Veranstaltungen
• Fahrdienste für Mitarbeiter zum
versicherten Selbstständigen bis zu 2.500,00 €
• Haushaltsnahe Hilfeleistungen
z.B. Menüservice, Einkäufe, Wohnungsreinigung,
Wäscheservice
Unsere Assistenzleistungen AktivHilfe und
damit auch die Beitragszahlungspflicht
enden mit dem Ablauf des
Versicherungsjahres (Hauptfälligkeit), in dem die
versicherte Person das 70. Lebensjahr
vollendet. Leistungspflichten, die in der Zeit
davor entstanden sind, bleiben davon
unberührt.
Zusatzleistungen
• Unfall-Assistenzleistung RehaHilfe
• Unfall-Assistenzleistung AktivHilfe
• Mehrleistung 50, 75 und 90 Prozent
Besondere Leistungen und Hinweise
Treue-Plus
Das Treue-Plus ist eine Gewinnbeteiligung,
die ab dem 3. Versicherungsjahr im Leistungsfall zusätzlich zur
Kapitalleistung bei Invalidität,
Rentenleistung bei Invalidität oder zur Todesfallleistung gezahlt wird. Die
Höhe wird durch die Anzahl der Jahre bestimmt, die Sie bei uns unfallversichert
sind. Es handelt sich allerdings nicht
um eine Garantieleistung, so dass auch bereits erworbene Ansprüche
wieder reduziert werden können.
Familien-Plus
Heiraten Sie oder die versicherte Person,
ist der hinzukommende Ehepartner ab diesem Tag sechs Monate lang mitversichert.
Das gilt auch für durch Geburt und Heirat hinzukommende
minderjährige Kinder.
Die Mitversicherung erfolgt mit diesen
Versicherungssummen:
Kapitalleistung bei Invalidität 50.000 €
Todesfallleistung 5.000 €
Krankenhaustagegeld
• im Inland ohne Verdoppelung ab viertem
Tag 10 €
• im Ausland 20 €
Rettungs- und Bergungskosten
• im Inland 15.000 €
• im Ausland 30.000 €
Mögliche Zusatzleistungen, wie z. B. erhöhte Gliedertaxen,
Mehrleistungen und Progressionen, gelten hier nicht.
Melden Sie uns die Geburt oder Heirat
innerhalb von sechs Monaten, verlängert sich der Versicherungsschutz auf zwölf
Monate.
Leistungserweiterungen
Versicherungsschutz besteht auch für:
• durch Zeckenstich übertragene
Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) oder Borreliose, wenn die Erkrankung
frühestens 15 Tage nach Beginn oder spätestens 15 Tage nach Erlöschen des Versicherungsschutzes
ausbricht
• Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen infolge
- von Herzinfarkt oder Schlaganfall,
- der Einnahme ärztlich verordneter
Medikamente
• tauchtypische Gesundheitsschädigungen
wie z.B. Caissonkrankheit oder Trommelfellverletzungen
• Erfrieren, Ersticken, Ertrinken
• Vergiftungen infolge Einnahme fester
oder flüssiger Stoffe durch den Schlund (ausgenommen Nahrungsmittel)
bei Kindern, die zum Zeitpunkt des Unfalls
das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben
• Unfälle, wenn der Blutalkoholgehalt zum
Unfallzeitpunkt beim Führen von Kraftfahrzeugen unter 1,1 ‰, bei
allen anderen Unfällen unter 2,0 ‰ liegt
Beitrag
monatlicher Beitrag für die
Unfallversicherung 41,38 €
zuzüglich 19,00 % Versicherungssteuer 7,86
€
Ihr monatlich zu zahlender Gesamtbeitrag
für die Unfallversicherung 49,24 €
Der Gesamtbeitrag enthält bei monatlicher
Zahlungsweise 6,00 % Ratenzahlungszuschlag.
Bei der Beitragsermittlung wurden folgende
Nachlässe/Zuschläge berücksichtigt
10,00 % Dauernachlass bei 5-jähriger Dauer
10,00 % Assistenz-Paketnachlass für die
erste versicherte Person
Der zu zahlende Beitrag beträgt für die
erste zu versichernde Person 49,24 €
Versicherungsvereinbarungen
Versicherungsdauer 5 Jahre
Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf
der Vertragsdauer stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn dem anderen Vertragspartner
nicht spätestens drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf eine Kündigung
zugegangen ist. Beträgt die vereinbarte Vertragsdauer mehr als 3 Jahre, kann
der Vertrag von Ihnen zum Ablauf des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres
unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
Bedingungen
Grundlage dieses Vorschlags sind die ERGO
Unfallschutz Profi Versicherungsbedingungen KT2012U P.
Zusatzleistungen am Vertrag
• Vorläufiger Versicherungsschutz